Die Ausbildung
Segelfliegen lernen kann beinahe jeder. Voraussetzung ist lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine Bescheinigung über die Flugtauglichkeit (Medical Class II) durch einen zertifizierten Fliegerarzt oder eine Fliegerärztin vor dem ersten Alleinflug.
Das Mindestalter für den Erwerb der Lizenz ist 16 Jahre. Die Ausbildung und der erste Alleinflug können jedoch schon mit 14 Jahren absolviert werden.
Die Ausbildung selbst lässt sich in drei Abschnitte gliedern:
Abschnitt A:
Im ersten Abschnitt deiner Segelflugausbildung fliegst du die ganze Zeit mit Lehrer/-in im Flugzeug. Dabei lernst du die grundlegenden Fertigkeiten des Fliegens, vom Start bis zur Landung. Außerdem lernst du, wie du dich in besonderen Situationen richtig verhältst, zum Beispiel bei einem Startabbruch. Wenn du dein Flugzeug beherrschst und auch dein/-e Fluglehrer/-in zufrieden ist, folgt anschließend die A-Prüfung, besser bekannt als der "Erste Alleinflug": Dies ist der Moment, in dem du zum ersten Mal allein und ohne Fluglehrer/-in drei Platzrunden fliegst.
Abschnitt B:
Hier baust du deine fliegerischen Fähigkeiten weiter aus, sowohl bei Alleinflügen als auch bei Flügen mit Fluglehrer/-in. Du lernst, steilere Kurven zu fliegen, Kurvenwechsel und Schnellflugübungen, aber auch schon, wie man Thermik erkennt und nutzt. Ein weiteres Ziel ist die Umschulung auf ein einsitziges Flugzeug. Für die B-Prüfung werden drei Platzrunden im Alleinflug, Kreisflug mit 30 bis 45 Grad Querneigung, Kurvenwechsel, Schnellflug und eine Landung im Zielfeld 50 m × 200 m verlangt.
Abschnitt C:
Der dritte Abschnitt deiner Segelflugausbildung fokussiert sich auf das Fliegen in der Thermik. Hierbei lernst du Aufwinde zu erkennen und zentrieren, um dadurch an Höhe zu gewinnen und länger in der Luft zu bleiben. Die C-Prüfung umfasst einen Überlandflug mit mindestens 50 km alleine oder 100 km mit Fluglehrer/-in.
Theorieprüfung:
Die theoretische Ausbildung für die Segelfluglizenz umfasst die Fächer Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Für jedes dieser Fächer wird eine Prüfung abgelegt, die als bestanden gilt, wenn mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
Praktische Prüfung:
Ist die Theorieprüfung bestanden und die praktischen Teile der Ausbildung erfolgreich absolviert, kann man die Zuweisung eines/einer Prüfers/-in beantragen, der die praktische Prüfung abnimmt. In drei Platzrunden muss der/die Lizenzanwärter/-in mit dem/der Prüfer/-in Flugmanöver wie z. B. Schnellflug, Kurvenwechsel, Hochgezogene Fahrtkurve, Rollübung und Seitengleitflug abfliegen. Über das genaue Prüfprogramm entscheidet dabei der/die Prüfer/-in.
Sprechfunkzeugnis:
Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Sprechfunkzeugnisses. Besitzt man kein Sprechfunkzeugnis, so müssen die entsprechenden Fähigkeiten im Rahmen der theoretischen Prüfung zur Segelfluglizenz nachgewiesen werden. In diesem Fall darf man jedoch keine Lufträume der Klassen C und D befliegen. Man unterscheidet zwei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer (Segel-)Fluglizenz ist eines der beiden ausreichend:
BZF II – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache.
BZF I – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache. Dieses ist für Flüge im Ausland erforderlich.